Abrechnung
Eine transparente und faire Abrechnung ist uns wichtig. Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zu Honoraren und Abrechnungswegen. Wir sind eine Privatpraxis und verfügen nicht über eine Kassenärztliche Zulassung. Erfahren Sie mehr über ihre Abrechnungsmöglichkeiten.
PRIVATVERSICHERTE UND BEIHILFEBERECHTIGTE
In der Regel werden die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung von den privaten Krankenkassen und der Beihilfe erstattet. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Versicherung vorab, in welchem Umfang Ihre Krankenkasse die Kosten für eine Psychotherapie erstattet, da dies je nach Tarif und Krankenkasse variiert. Dort erfahren Sie auch, welche Formalitäten bei der Inanspruchnahme beachtet werden müssen.
SELBSTZAHLER
SELBSTZAHLER
Eine psychotherapeutische Behandlung für Sie als Selbstzahler ist in jedem Fall möglich. In diesem Fall stellen wir Ihnen direkt eine private Rechnung deren Honorarsätze sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) richten, diese betragen 153,03 Euro.
Honorare
Wir versuchen, unsere Leistungen für Sie so transparent wie möglich zu gestalten. Hier finden Sie unsere Einzelleistungen und Zeitrahmen im Überblick.
ERSTGESPÄCH
Für das 50-minütige Erstgespräch fällt ein Honorar an, welches in der Regel von den privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe übernommen wird.
VERHALTENSTHERAPIE
Es gibt die Möglichkeiten einer Kurzzeittherapie von 24 Stunden und einer Langzeittherapie von bis zu 60 Stunden, die beide im Einzelfall noch mal verlängert werden können. Die Therapiesitzungen dauern 50 Minuten und finden in der Regel ein Mal wöchentlich statt. Das Honorar für Therapiesitzungen richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und beträgt 153,03 Euro (Abrechnungsziffer 860) je Sitzung bei der Langzeittherapie und 167,58 Euro (Abrechnungsziffern Analog 801 und Analog 812) bei der Kurzzeittherapie.
FREMDSPRACHEN
Das Honorar für Einzelsitzungen Verhaltenstherapie in Fremdsprache richtet sich ebenfalls nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und beträgt 153,03 Euro (Abrechnungsziffer 860) je Sitzung bei der Langzeittherapie und 167,58 Euro (Abrechnungsziffern Analog 801 und Analog 812) bei der Kurzzeittherapie.
COACHING
Coaching ist keine Leistung, die von den Krankenkassen übernommen wird. Für eine 50-minütige Einzelsitzung berechnen wir 160 Euro. Die Dauer für ein Coaching variiert in der Regel zwischen 1 und 10 Sitzungen.
PAARTHERAPIE
Kosten für paartherapeutische Sitzungen können weder über die gesetzlichen noch über die privaten Krankenkassen abgerechnet werden. Eine Sitzung dauert 75 Minuten und findet in der Regel mit beiden Partnern statt. Unser Honorar für eine Sitzung beträgt 230 Euro.
Einzelsitzungen im Rahmen der Paartherapie dauern 50 min und werden mit 160 Euro abgerechnet.
AUSFALLHONORAR
Termine müssen mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden. Ausnahmen bilden hier Termine an Montagen, die am Freitag vorher bis 12 Uhr abgesagt werden müssen.
Wir bitten um Verständnis, dass wir verpasste oder nicht fristgerecht abgesagte Termine sowie wegen zu großer Verspätung nicht mehr durchführbare Termine privat in der vollen Höhe des Stundensatzes der versäumten Stunde in Rechnung stellen.